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11.03.2010 - Graffiti-Sprayer ermittelt 

Kirchheim, Graffiti-Sprayer ermittelt

Einen Fahndungserfolg kann die Kirchheimer Polizei zu Sachbeschädigungen
durch Graffiti-Sprayer verzeichnen. In der Zeit von Anfang 2009 bis Januar 2010
besprühten vier junge Männer vorwiegend im Stadtgebiet Kirchheim zahlreiche
Gebäude und Unterführungen. Sie verursachten dadurch einen Sachschaden
von mindestens 13 000 Euro.

Anfang des Jahres wurden am Hauptbahnhof in Kirchheim/Teck zwei junge Männer kontrolliert,
die in ihrem Rucksack mehrere Spraydosen und eine Graffitivorlage bei sich trugen. Bei den
anschließenden Vernehmungen stellte sich heraus, dass vier junge Männer im Alter von 17 bis
21 Jahren für mindestens 17 Sachbeschädigungen im Stadtgebiet Kirchheim verantwortlich
sind. Am stärksten betroffen ist das Stadtgebiet Kirchheim/Teck mit der Bahnhofsunterführung
am Hauptbahnhof sowie mehrere Einkaufszentren. Die Spur des Quartetts führte auch nach
Erkenbrechtsweiler und in den Raum Göppingen. Hierzu dauern die Ermittlungen der
Jugendsachbearbeiter des Polizeireviers Kirchheim noch an.

Durch Spezialisten des Staatsschutzes von der Kriminalpolizei Esslingen wurden die vier
Tatverdächtigen zudem überprüft, da das Stadtgebiet Kirchheim in den vergangenen Jahren
auch von politisch motivierten Sachbeschädigungen betroffen ist. Die Tatverdächtigen
kommen hierfür nicht in Frage, jedoch werden die Ermittlungen zu den politisch motivierten
Straftaten weiterhin mit Nachdruck geführt.

Die vier Tatverdächtigen sind geständig, wobei ein 19 Jähriger die Schlüsselfigur darstellt. Der
Auszubildende gab als Motiv für seine Taten an, dass er das „Sprayen“ als sein Hobby betrachtet
und dieses nahezu Suchtcharakter habe. Immer wieder motivierte er in wechselnder Beteiligung
seine drei Freunde.

Dieses Hobby kann das Quartett allerdings sehr teuer zu stehen kommen. Unabhängig von der
Verunstaltung des Stadtbildes und einer Strafanzeige durch die Polizei kommen auf die
Tatverdächtigen immense zivilrechtliche Forderungen zu. Die Kosten zur Renovierung der
Wände und Fassaden können bis zu 30 Jahre lang eingefordert werden. Hierbei ist die Art
der Tatbeteiligung unerheblich und alle vier Tatverdächtigen haften dafür im Gesamten. Somit
kann nicht ausgeschlossen werden, dass schon während der Ausbildung eine Lohnpfändung
droht.