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Startseite > Polizeidirektion Esslingen > Presse > 11.03.2010 - Graffiti-Sprayer ermittelt
11.03.2010 - Graffiti-Sprayer ermittelt
Kirchheim, Graffiti-Sprayer ermittelt
Einen Fahndungserfolg kann die Kirchheimer Polizei zu Sachbeschädigungen durch Graffiti-Sprayer verzeichnen. In der Zeit von Anfang 2009 bis Januar 2010 besprühten vier junge Männer vorwiegend im Stadtgebiet Kirchheim zahlreiche Gebäude und Unterführungen. Sie verursachten dadurch einen Sachschaden von mindestens 13 000 Euro.
Anfang des Jahres wurden am Hauptbahnhof in Kirchheim/Teck zwei junge Männer kontrolliert, die in ihrem Rucksack mehrere Spraydosen und eine Graffitivorlage bei sich trugen. Bei den anschließenden Vernehmungen stellte sich heraus, dass vier junge Männer im Alter von 17 bis 21 Jahren für mindestens 17 Sachbeschädigungen im Stadtgebiet Kirchheim verantwortlich sind. Am stärksten betroffen ist das Stadtgebiet Kirchheim/Teck mit der Bahnhofsunterführung am Hauptbahnhof sowie mehrere Einkaufszentren. Die Spur des Quartetts führte auch nach Erkenbrechtsweiler und in den Raum Göppingen. Hierzu dauern die Ermittlungen der Jugendsachbearbeiter des Polizeireviers Kirchheim noch an.
Durch Spezialisten des Staatsschutzes von der Kriminalpolizei Esslingen wurden die vier Tatverdächtigen zudem überprüft, da das Stadtgebiet Kirchheim in den vergangenen Jahren auch von politisch motivierten Sachbeschädigungen betroffen ist. Die Tatverdächtigen kommen hierfür nicht in Frage, jedoch werden die Ermittlungen zu den politisch motivierten Straftaten weiterhin mit Nachdruck geführt.
Die vier Tatverdächtigen sind geständig, wobei ein 19 Jähriger die Schlüsselfigur darstellt. Der Auszubildende gab als Motiv für seine Taten an, dass er das „Sprayen“ als sein Hobby betrachtet und dieses nahezu Suchtcharakter habe. Immer wieder motivierte er in wechselnder Beteiligung seine drei Freunde.
Dieses Hobby kann das Quartett allerdings sehr teuer zu stehen kommen. Unabhängig von der Verunstaltung des Stadtbildes und einer Strafanzeige durch die Polizei kommen auf die Tatverdächtigen immense zivilrechtliche Forderungen zu. Die Kosten zur Renovierung der Wände und Fassaden können bis zu 30 Jahre lang eingefordert werden. Hierbei ist die Art der Tatbeteiligung unerheblich und alle vier Tatverdächtigen haften dafür im Gesamten. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass schon während der Ausbildung eine Lohnpfändung droht.
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