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Polizeidirektion Esslingen > Prävention > Kriminalprävention > Seiten > OpferschutzMerkblatt.aspx  

Opferhilfsangebote 

Übersicht über örtliche Opferhilfsangebote

(Stand ...)

  • Sachgebiet Prävention und Kriminalpolizeiliche Beratung der Polizeidirektion Esslingen
    Sachgebiet Prävention und Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle
    73728 Esslingen, Agnespromenade 4
    Tel.: 0711/3990-130,131,132
    E-Mail: esslingen.pd.kbst@polizei.bwl.de

    Die Mitarbeiter des Sachgebiets Prävention und Kriminalpolizeiliche Beratung der Polizeidirektion Esslingen sind zuständig rund um die Themen Vorbeugung und Verhütung von Straftaten. Die Beamten stehen Rede und Antwort zu Fragen des persönlichen Schutzes, aber auch wenn es um technischen Einbruchsschutz rund ums Haus, der  Wohnung oder gewerblichen Objekten geht. Das Sachgebiet versteht sich als Dienstleistungseinrichtung für Bürger, Kommunen, öffentliche Einrichtungen und Polizeibedienstete. Hier können aber auch Beratungsstellen im Landkreis Esslingen zu unterschiedlichsten Themenbereichen erfragt werden. Nachfolgend beispielhaft einige dieser Einrichtungen.   

  • Versicherung Nothelfer
    Unfallkasse Baden-Württemberg
    70329 Stuttgart, Augsburger Straße 700
    Tel.: 0711/9321-0
    Weitere Informationen unter  www.uk-bw.de

    Für Hilfeleistende / Nothelfer besteht gesetzlich (Sozialgesetzbuch VII) eine Unfallversicherung bei den Gemeindeunfallversicherungsverbänden (GUVV). Unfallversichert sind Personen,
    * die bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder einen anderen aus erheblicher Gefahr für seine Gesundheit retten.
    * Personen, die sich bei der Verfolgung oder Festnahme einer Person, die einer Straftat verdächtig ist, oder zum Schutze eines widerrechtlichen Angegriffenen persönlich einsetzen.
    Die Leistungen werden vom GUVV von Amts wegen erbracht, daher ist ein Antrag des Versicherten grundsätzlich nicht notwendig. Da ein Unfallversicherungsträger seine Leistungspflicht von Amts wegen nur prüfen kann, wenn er von einem Unfall, für den er zuständig ist, Kenntnis hat und eine Meldung von anderer Seite nicht immer erfolgt, ist es sinnvoll, den Unfall selbst formlos zu melden.

  • Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten  - OEG
    Landratsamt Böblingen – Versorgungsamt in Stuttgart
    70174 Stuttgart, Fritz Elsas Straße 30
    Tel.: 0711/6673-0

    Opfer von Gewalttaten, die durch die Tat (z.B. vorsätzliche Körperverletzung) gesundheitliche Beeinträchtigungen körperlicher und/oder seelischer Art erlitten haben, können Leistungen nach dem OEG beantragen. Für den Landkreis Esslingen zuständig ist die
    Zeugenbegleitung, Ansprechpartnerin Frau Tina Neubauer, Archivstraße 15, 70182 Stuttgart, Tel. 0711/ 212-3537.
    Die Zeugenbegleitung im Amts- und Landgerichtsbezirk Stuttgart (für den Landkreis Esslingen zuständig) informiert und hilft Opferzeuginnen und Opferzeugen im Strafverfahren kostenlos bei der Prozessvorbereitung, -begleitung und –nachbereitung.

  • Weißer Ring
    Ansprechpartner Weißer Ring für den Landkreis Esslingen ist
    Herr Helmut Gagg
    73726 Reichenbach, Bismarckstraße 37
    Tel.: 07153/6129999

    Der Weiße Ring ist ein gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten. Er versteht sich als Anlaufstelle für Opfer (und deren Angehörigen) die unter den wirtschaftlichen, seelischen und körperlichen Folgen einer Straftat leiden. Dabei erfolgt die Hilfe schnell und unbürokratisch.

  • Landesstiftung Opferschutz
    Landesstiftung Opferschutz
    70130 Stuttgart, Neckarstraße 145
    Tel.: 0711/2846454
    weiter Informationen unter www.landesstiftung-opferschutz.de

    Bei entsprechenden Vorraussetzungen leistet die „Landesstiftung Opferschutz“ des Bundeslandes Baden-Württemberg Opfern von Gewalttaten finanzielle Hilfe. Wenn Angehörige oder Hinterbliebene von den Folgen der Straftat betroffen sind können die Leistungen auch auf diesen Personenkreis ausgedehnt werden.